top of page

Gutachten

Gutachten



Schadengutachten
Bei Unfallschaden durch Fremdverschulden (Haftpflichtschaden), sind Sie (zumindest finanziell)

so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
• Freie Wahl des Gutachters
• Recht auf anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
• Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
• Freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen


Zur Beweissicherung und Ermittlung der Reparatur- und aller weiterer Kosten und

Werte fertigen wir für Sie ein Schadengutachten.

Die Kosten für Reparatur, Gutachten sowie alle weiteren mit dem Unfall in Zusammenhang

stehenden Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichversicherung.



Achtung bei eigenverschuldeter Unfall keine freie Gutachterwahl !

bottom of page